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   BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 37/08   

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https://dejure.org/2009,5419
BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 37/08 (https://dejure.org/2009,5419)
BAG, Entscheidung vom 15.09.2009 - 3 AZR 37/08 (https://dejure.org/2009,5419)
BAG, Entscheidung vom 15. September 2009 - 3 AZR 37/08 (https://dejure.org/2009,5419)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Übergangsversorgung - Gesamtbeschäftigungszeit - Gleichbehandlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlungsgebot zwischen teilweise befristeter und unbefristeter Tätigkeit bei der Berechnung der Gesamtbeschäftigungszeit zum Zwecke der Bestimmung der Übergangsversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlungsgebot bei der Berechnung der Gesamtbeschäftigungszeit zum Zwecke der Bestimmung der Übergangsversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 784 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 128/04

    Gesamtversorgung auf dem Niveau einer beamtenförmigen Versorgung -

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 37/08
    Anders als im gegenteiligen Fall (vgl. dazu BAG 19. April 2005 - 3 AZR 128/04 - zu II 2 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Post Nr. 7) geht es also nicht darum, den Arbeitnehmer durch die Einräumung eines tariflichen Anspruchs an den Betrieb zu binden.

    Dass nach der Rechtsprechung des Senats eine Benachteiligung wegen einer Befristung nicht gegen § 4 Abs. 2 TzBfG verstößt, wenn die Befristung - wie hier - vor dem 1. Januar 2001, dem Datum des Inkrafttretens des TzBfG, endete (19. April 2005 - 3 AZR 128/04 - zu II 1 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Post Nr. 7) ist unerheblich.

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 37/08
    Höherrangig ist ua. der allgemeine Gleichheitssatz, an den auch die Tarifvertragsparteien jedenfalls aufgrund der Schutzpflicht des Staates für die Grundrechte - hier Art. 3 Abs. 1 GG - gebunden sind (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 61 mwN, AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 37/08
    (3) Eine andere Auslegung widerspräche zudem dem Grundsatz, dass Tarifverträge im Zweifel in Übereinstimmung mit höherrangigem Recht auszulegen sind (dazu BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - zu B II 1 a bb der Gründe, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 144 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 28).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 189/07

    Auslegung des § 2 Abs 3 und der ProtNot II Abs 2 TV-ÜV 2003 Deutsche Lufthansa -

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 37/08
    a) Wie der Senat bereits in seinen Urteilen vom 28. Oktober 2008 (- 3 AZR 189/07 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 43 und - 3 AZR 240/07 -) ausführlich begründet hat, zählen zur "Beschäftigungszeit" im Sinne der tariflichen Regelungen auch Vorbeschäftigungszeiten als Flugbegleiter.
  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 444/03

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer tariflichen

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 37/08
    Die Möglichkeit der Leistungsklage steht dann nicht entgegen, wenn diese mit einer komplizierten Neuberechnung verbunden wäre (vgl. BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 444/03 - zu I der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 44 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 39).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 240/07

    Berechnung einer Vorruhestandsleistung

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 37/08
    a) Wie der Senat bereits in seinen Urteilen vom 28. Oktober 2008 (- 3 AZR 189/07 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 43 und - 3 AZR 240/07 -) ausführlich begründet hat, zählen zur "Beschäftigungszeit" im Sinne der tariflichen Regelungen auch Vorbeschäftigungszeiten als Flugbegleiter.
  • LAG Hessen, 15.10.2007 - 8 Sa 139/07

    Tarifauslegung - Übergangsversorgung - Flugbegleiter - Gesamtbeschäftigungszeit

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 37/08
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Oktober 2007 - 17/8 Sa 139/07 - aufgehoben.
  • BAG, 19.01.2010 - 3 ABR 19/08

    Betriebsübergang - Gleichbehandlung - Betriebsvereinbarung

    a) Ebenso wie Tarifverträge (dazu BAG 15. September 2009 - 3 AZR 37/08 - Rn. 16; 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - zu B II 1 a bb der Gründe, BAGE 73, 364) sind auch Betriebsvereinbarungen im Lichte höherrangigen Rechts auszulegen.
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2010 - 16 Sa 1093/10

    Rechtswidriger Ausschluss von Versorgungsordnung bei Verlängerung eines

    Das Bundesarbeitsgericht hat § 4 Abs. 2 TzBfG nur auf Befristungen nicht angewandt, wenn diese vor dem Datum des In-Kraft-Tretens des TzBfG, d.h. vor dem 01.01.2001 endeten (BAG vom 19.04.2005 - 3 AZR 128/04, AP Nr. 7 zu § 1 ZVG Tarifverträge: Deutsche Post Rn. 25; BAG vom 15.09.2009 - 3 AZR 37/08, AP Nr. 45 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa Rn. 18).

    Bei nur vorübergehender Beschäftigung sei der Arbeitgeber nicht daran interessiert, den Arbeitnehmer an den Betrieb zu binden (BAG vom 13.12.1994 - 3 AZR 367/94, ZIP 1995, 667 Rn. 17; BAG vom 20.08.2002 - 3 AZR 14/01, AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Überversorgung Rn. 87; BAG vom 26.01.1999 - 3 AZR 381/97, ZTR 1999, 361 Rn. 30; BAG vom 19.04.2005 a.a.O. Rn. 26; BAG vom 15.09.2009 a.a.O. Rn. 17).

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